Datenschutzerklärung und Beitrittsbedingungen des JFV Untere Elz e.V.
Mit dem Absenden des Aufnahmeantrags gelten die jeweils zutreffenden vereinsrechtlichen Bedingungen als anerkannt:
A. Bedingungen für die Jugendmitgliedschaft
Beitritt und Satzung: Der Beitritt zum JFV Untere Elz e.V. wird hiermit erklärt. Die Vereinssatzung wurde zur Kenntnis genommen und wird in allen Punkten vollumfänglich anerkannt.
Voraussetzung für Minderjährige (Stammverein): Personen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können nur aufgenommen werden, wenn bereits eine Mitgliedschaft in einem der vier Stammvereine des JFV Untere Elz e.V. besteht. Diese Stammvereins-Mitgliedschaft wird mit dem Antrag ausdrücklich bestätigt.
Zustimmung der Erziehungsberechtigten: Der Aufnahmeantrag für Minderjährige bedarf zwingend der Zustimmung (Unterschrift) der gesetzlichen Vertreter.
Aufnahmeverfahren: Über die endgültige Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand gemäß den Vorgaben des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV).
Beendigung der Jugendmitgliedschaft: Die Mitgliedschaft für Jugendspielerinnen und Jugendspieler endet automatisch mit dem Ablauf der Spielberechtigung bei den A-Juniorinnen bzw. A-Junioren.
Bildrechte / Foto-Einwilligung: Mit dem Antrag wird der Anfertigung und Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen des Mitglieds im Rahmen des Vereinsbetriebs (z. B. auf der Vereinswebsite, in Social-Media-Kanälen oder der lokalen Presse) zugestimmt. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann gegenüber dem Verein jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Datenschutz: Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen. Der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Mitgliedschaft und der Vereinsverwaltung wird ausdrücklich zugestimmt.
B. Bedingungen für die reguläre Mitgliedschaft (Erwachsene / Fördermitglieder)
Beitritt und Satzung: Der Beitritt zum JFV Untere Elz e.V. wird hiermit erklärt. Die Vereinssatzung wurde zur Kenntnis genommen und wird in allen Punkten vollumfänglich anerkannt.
Aufnahmeverfahren: Über die endgültige Aufnahme von Mitgliedern entscheidet der Vorstand gemäß den Vorgaben des Südbadischen Fußballverbandes (SBFV).
Mitgliedsbeitrag und Zahlungsweise: Der Mitgliedsbeitrag beträgt 10,00 Euro pro Jahr. Der JFV Untere Elz e.V. wird hiermit ermächtigt, den aktuellen Jahresbeitrag sowie eine eventuell zugesagte freiwillige Spende bequem per Lastschrift einzuziehen.
Bildrechte / Foto-Einwilligung: Mit dem Antrag wird der Anfertigung und Veröffentlichung von Bild- und Videoaufnahmen im Rahmen des Vereinsbetriebs (z. B. auf der Vereinswebsite, in Social-Media-Kanälen oder der lokalen Presse) zugestimmt. Diese Einwilligung ist freiwillig und kann gegenüber dem Verein jederzeit für die Zukunft widerrufen werden.
Datenschutz: Die Datenschutzerklärung wurde zur Kenntnis genommen. Der Verarbeitung der personenbezogenen Daten zum Zwecke der Mitgliedschaft und der Vereinsverwaltung wird ausdrücklich zugestimmt.