Regeln zum Konsum von Alkohol und Tabakwaren

Liebe Spielerinnen, Spieler und Eltern

Ab der B-Jugend haben wir beim Umgang mit Alkohol eine besondere Situation.
Während es sich in der C-Jugend und darunter von selbst versteht und gesetzlich geregelt ist, dass kein Alkohol ausgegeben und getrunken werden darf, gibt es in der B-Jugend bereits Spieler, welche das 16te Lebensjahr vollendet haben und daher Alkohol trinken dürfen. Aber es gibt eben auch Spieler, die erst 15 Jahre alt sind und dies nicht dürfen.

Um hier eine klare Regelung zu haben, zum Schutz der Jugendlichen und auch um unseren Trainern bei der Erfüllung ihrer Aufsichtspflicht zu helfen, wird der Konsum von Alkohol in der Kabine untersagt.

Ist der Spieler umgezogen und verlässt die Kabine ist die vereinbarte Dauer der Vereinsaktivität
(Spiel / Training) beendet und damit auch die Aufsichtspflicht für den Trainer.
Und bei der Ausgabe von Alkohol im Gastronomiebereich der Vereinsstätte lässt sich die Einhaltung des Jugendschutzgesetzes sicherstellen.

Auch möchten wir unseren Spieler/innen anraten, gänzlich nach dem Spiel oder Training auf Alkohol und Tabak zu verzichten. Insbesondere untersagen wir allen Spieler/innen das Rauchen auf dem Sportgelände und den angrenzenden Parkplätzen und haben unsere Trainer dahingehend sensibilisiert

Denn Alkohol- und Tabakkonsum wirken sich negativ auf die sportliche Leistung aus und Jugendlichen sollten sich im Verein ihrer Vorbildfunktion gegenüber jüngeren Spielern bewusst sein

Mit freundlichen Grüßen

Eure Jugendleiter und der Vorstand des JFV

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