Kinderschutz

Als Trainer, Betreuer oder engagierte Person im JFV Untere Elz e.V. trägst du eine besondere Verantwortung für das Wohlergehen der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen.

Um diesem Anspruch gerecht zu werden und ein sicheres Umfeld zu gewährleisten, bitten wir dich, die folgenden Kernstücke unseres Kinderschutzkonzepts verbindlich anzuerkennen: den Ehrenkodex, unseren Kinderschutzleitfaden mit den klaren Verhaltensregeln und die Erklärung zur persönlichen Eignung nach § 72a SGB VIII.

Deine Unterschrift unter diesen Dokumenten ist ein aktiver Beitrag zur Prävention und ein wichtiges Signal: Wir schauen hin!

Bitte nimm dir die Zeit, die Dokumente sorgfältig zu lesen und anschließend die Bestätigung im Formular abzugeben.

Führungszeugnis

Führungs-zeugnis

Unser Kinderschutzkonzept sowie die Anforderungen des Kinderschutzsiegels sehen vor, dass alle ehrenamtlich oder hauptamtlich Tätigen, die mit Kindern und Jugendlichen arbeiten, ein aktuelles Führungszeugnis vorlegen. Dieses dient als wichtiger Bestandteil der Prävention, da es sicherstellt, dass keine Personen mit einschlägigen Vorstrafen im Kinder- und Jugendbereich eingesetzt werden. Auf diese Weise leisten wir einen aktiven Beitrag zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen und übernehmen Verantwortung für ein sicheres Vereinsumfeld.

Das Führungszeugnis muss alle drei Jahre erneut vorgelegt werden, um die fortlaufende Sicherheit und Aktualität der Überprüfung zu gewährleisten.

Die Beantragung ist für Tätigkeiten im Kinder- und Jugendbereich kostenfrei. Nach Absendung deiner Zustimmung erhältst du per E-Mail das entsprechende Formular, mit dem du den Antrag unkompliziert bei deiner zuständigen Behörde stellen kannst.

Persönliche Eignung

Alle Personen, die im Kinder- und Jugendbereich tätig sind, müssen ihre persönliche Eignung nach § 72a SGB VIII bestätigen. Mit der Zustimmung im untenstehenden Formular versicherst du,

  1. dass du nicht wegen einer der nachfolgend aufgeführten Straftaten rechtskräftig verurteilt wurdest, und

  2. dass derzeit weder ein gerichtliches Verfahren noch ein staatsanwaltschaftliches Ermittlungsverfahren wegen einer solchen Straftat gegen dich anhängig ist.

In § 72a SGB VIII genannte Straftaten

  • § 171 StGB – Verletzung der Fürsorge- oder Erziehungspflicht

  • § 174 StGB – Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen

  • § 174a StGB – Sexueller Missbrauch von Gefangenen, behördlich Verwahrten oder Kranken und Hilfsbedürftigen in Einrichtungen

  • § 174b StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung einer Amtsstellung

  • § 174c StGB – Sexueller Missbrauch unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses

  • § 176 StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern

  • § 176a StGB – Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

  • § 176b StGB – Sexueller Missbrauch von Kindern mit Todesfolge

  • § 177 StGB – Sexuelle Nötigung; Vergewaltigung

  • § 178 StGB – Sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge

  • § 179 StGB – Sexueller Missbrauch widerstandsunfähiger Personen

  • § 180 StGB – Förderung sexueller Handlungen Minderjähriger

  • § 180a StGB – Ausbeutung von Prostituierten

  • § 181a StGB – Zuhälterei

  • § 182 StGB – Sexueller Missbrauch von Jugendlichen

  • § 183 StGB – Exhibitionistische Handlungen

  • § 183a StGB – Erregung öffentlichen Ärgernisses

  • § 184 StGB – Verbreitung pornographischer Schriften

  • § 184a StGB – Verbreitung gewalt- oder tierpornographischer Schriften

  • §§ 184b, 184c StGB – Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer bzw. jugendpornographischer Schriften

  • § 184d StGB – Verbreitung pornographischer Darbietungen durch Rundfunk, Medien- oder Teledienste

  • § 184e StGB – Ausübung der verbotenen Prostitution

  • § 184f StGB – Jugendgefährdende Prostitution

  • § 225 StGB – Misshandlung von Schutzbefohlenen

  • §§ 232–233a StGB – Menschenhandel

  • § 234 StGB – Menschenraub

  • §§ 235, 236 StGB – Entziehung Minderjähriger, Kinderhandel

EHRENKODEX

Um das Miteinander in einem Verein menschenwürdig zu gestalten, ist jede und jeder Einzelne – unabhängig von Herkunft, Alter oder Geschlecht – aufgefordert und verpflichtet, gemäß folgender Grundsätze zu handeln.

Dazu gehört die Bereitschaft, eigene Gewissheiten und Standpunkte kritisch zu hinterfragen. Die Gesellschaft profitiert von dem Verhalten und den Werten, die Kinder, Jugendliche, Betreuende, Trainerinnen und Trainer sowie die weiteren Verantwortlichen des JFV Untere Elz e.V. in die Gemeinschaft einbringen.

Allgemeine Grundsätze

  • Ehrenamtliches Engagement ist keine Selbstaufopferung, sondern dient auch der eigenen sinnvollen Persönlichkeitsentwicklung.

  • Integration ist ein wechselseitiger Prozess. Das heißt: Alle Beteiligten leisten ihren eigenen Beitrag.

Grundsätze in der Jugendarbeit

Die persönliche Entwicklung der einzelnen Kinder und Jugendlichen steht im Vordergrund. Dabei hat die soziale Ebene Vorrang vor der sportlichen.

  • Die Verantwortlichen orientieren sich an den Erwartungen, Wünschen und Bedürfnissen der Kinder und Jugendlichen.

  • Den Heranwachsenden wird in entscheidenden Lebensphasen Orientierung gegeben. Sie werden zur Eigenverantwortung und Selbstständigkeit erzogen.

  • Nicht nur Aufgaben, sondern auch die entsprechende Verantwortung werden weitergegeben.

  • Ein respektvolles Miteinander wird gefördert.

  • Grenzen werden aufgezeigt, Freiräume werden gelassen.

  • Zum verantwortungsbewussten Umgang mit materiellen Werten (Sportstätten, Sportmaterialien etc.) wird erzogen.

  • Die Ehrenamtlichen verpflichten sich, alles zu tun, damit beim JFV Untere Elz e.V. keine Grenzverletzungen, kein sexueller Missbrauch und keine sexualisierte Gewalt möglich werden. Sie übernehmen einen verantwortungsbewussten Umgang mit Nähe und Distanz.

  • Die Verantwortlichen beziehen bei sexistischem, diskriminierendem, rassistischem sowie verbalem und nonverbalem gewalttätigem Verhalten aktiv Stellung dagegen.

  • Die Ehrenamtlichen respektieren die Intimsphäre und die persönlichen Grenzen der Scham – sowohl bei den Mannschaftsmitgliedern als auch bei den anderen Ehrenamtlichen.

  • Die Ehrenamtlichen nehmen Grenzüberschreitungen bewusst wahr und vertuschen diese nicht. Sie wenden sich bei konkreten Anlässen an die internen Vertrauenspersonen. Interne Vertrauenspersonen sind zunächst die Jugendleiterinnen und Jugendleiter des JFV Untere Elz e.V., sofern keine besonderen „internen Vertrauenspersonen“ benannt sind.

Grundsätze beim Fußball

Zwischen den G- und den A-Jugenden verlieren die Fußballvereine mehr als die Hälfte ihrer Jugendlichen. Für diesen Verlust gibt es verschiedene Gründe. Zum einen machen die Heranwachsenden in dieser Phase (Pubertät) gravierende Veränderungen durch – körperliche (z. B. Wachstum, Stimmbruch), psychische (Unsicherheit, Entdeckung von Sexualität) und soziale (Schule, Freundeskreis, Interessen). Diese Veränderungen müssen Ehrenamtliche berücksichtigen und entsprechend darauf eingehen. Nur durch zufriedene junge Mitglieder sichern sich die Vereine ihre Zukunft.

  • Der Fußball ist weltweit die Sportart Nummer eins. Im Fußball finden sich alle Farben wieder. Diese Internationalität im Großen wie im Kleinen ist seine Besonderheit, seine Stärke und seine Verantwortung.

  • Fair Play ist der respektvolle Umgang mit Mitspielern, Gegenspielern, Schiedsrichtern und Zuschauern. Fair Play ist im Fußball unverzichtbar.

  • Gleichbehandlung aller Spielerinnen und Spieler: Einzelne werden nicht in den Vordergrund gestellt.

  • Die Identifikation der Spielerinnen und Spieler mit dem Sport und dem Verein wird gefördert.

VERHALTENSREGELN

VERHALTENS- REGELN

Wir, die Trainer und Betreuer, leben den Verhaltenskodex unseres Vereins und verpflichten uns hiermit auf die folgenden, von uns selbst erarbeiteten Verhaltensregeln im Umgang mit den uns anvertrauten Kindern und Jugendlichen:

01 – Körperliche Kontakte

Körperliche Kontakte zu unseren Spielern, z. B. Ermunterung, Gratulation oder Trösten, dürfen das pädagogisch sinnvolle und rechtlich erlaubte Maß nicht überschreiten. Auch erlaubte körperliche Kontakte sind sofort einzustellen, wenn der Spieler diese nicht wünscht.

02 – Dusch- und Umkleidesituationen

Wir duschen nicht gemeinsam mit unseren Spielern. Wir fertigen kein Foto- oder Videomaterial von den Spielern beim Duschen oder Umkleiden an. Während des Umziehens sind wir in der Umkleidekabine nicht anwesend, es sei denn, die Aufrechterhaltung der Ordnung erfordert dies.

03 – Umgang mit Foto- und Videomaterial

Fotos oder Videos der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen werden nicht über die sozialen Medien verbreitet.

04 – Maßnahmen mit Übernachtungen

Wir übernachten nicht mit unseren Spielern in gemeinsamen Zimmern. Vor dem Betreten der Zimmer der Spieler klopfen wir an. Wir vermeiden Situationen, in denen wir alleine mit einem Spieler in einem Zimmer sind. Ist dies nicht zu vermeiden, lassen wir die Türen geöffnet.

05 – Mitnahme in den Privatbereich

Unsere Spieler nehmen wir nicht in unseren Privatbereich, z. B. in unsere Wohnung, unser Haus, unseren Garten etc., mit, ohne dass nicht mindestens eine zweite erwachsene Person anwesend ist. Maßnahmen mit Übernachtungen finden nicht in unserem Privatbereich statt.

06 – Privatgeschenke

Auch bei besonderen Erfolgen einzelner Spieler machen wir keine individuellen Geschenke. Kein Spieler erhält eine unsachliche Bevorzugung oder Vergünstigung, z. B. das nicht durch die Leistung bedingte Versprechen auf einen Stammplatz, die Entbindung von Mannschaftspflichten usw.

07 – Geheimnisse, vertrauliche Informationen

Wir teilen mit unseren Spielern keine privaten Geheimnisse oder vertrauliche Informationen.

08 – Einzeltrainings

Einzeltrainings führen wir nur durch, wenn eine weitere erwachsene Aufsichtsperson anwesend ist.

09 – Transparenz im Handeln

Weichen wir von einer der Verhaltensregeln aus guten Gründen ab, ist dies im Vorfeld mit mindestens einem weiteren Trainer, Betreuer oder Mitarbeiter des Vereins abzusprechen.

Durch meine Unterschrift verpflichte ich mich zur Einhaltung dieser Verhaltensregeln zum Schutz der uns anvertrauten Kinder und Jugendlichen im Verein.

Name, Vorname
Ort, Datum, Unterschrift

ZUSTIMMUNG

Verpflichtung zum Kinderschutz für Engagierte